Regeln für den Tennisbetrieb
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Im Interesse einer guten Harmonie untereinander, kann der Verein auf ein Mindestmaß an Regeln nicht verzichten! Daher informieren wir Sie auf dieser Internetseite über unsere Vereinsregeln. Diese ersparen Ihnen Missverständnisse und Ärger mit anderen Mitgliedern. Bitte machen Sie sich mit folgenden Regeln vertraut:
Schon die Gemeinschaftsstunden erbracht?
Spielordnung
1. Spielberechtigung
Spielberechtigt sind nur Mitglieder der Tennisabteilung, sowie jugendliche Mitglieder anderer Dietzenbacher Tennisvereine, die im Besitz einer auf ihren Namen ausgestellten Magnetmarke sind. Verliert ein Mitglied der Tennisabteilung des SC Steinberg seine Magnetmarke, kann er gegen eine Gebühr von 2,- Euro eine neue Magnetmarke bei Alex Neetzel (( 06074 7295711) erhalten.
Die Farben der Magnetmarken bedeuten:
Rot = Damen
Blau = Herren
Gelb = Jugendliche
Grün = Gast
2. Platzreservierung
2.1 Die Platzreservierung erfolgt durch das Anbringen der Magnetmarken an der Platzreservierungstafel im entsprechenden Zeitfenster des zu reservierenden Platzes im 15 Minuten-Raster (z.B. 11:00, 11:15 oder 11:30 Uhr).
2.2 Eine Platzreservierung ist frühestens 60 Minuten vor Spielbeginn möglich. Sind bereits durchgehend alle Plätze belegt, kann die anschließende freie Zeit für einen Platz auch früher als 60 Minuten vorher reserviert werden. Ein Platz kann vor Spielbeginn durch eine Magnetmarke reserviert werden, doch haben bei Spielbeginn alle Magnetmarken der anwesenden Spieler zu hängen. Wird 15 Minuten nach Beginn der Belegungszeit das Spiel (z.B. mangels Spielpartner) nicht aufgenommen, so kann dieser Platz von anderen Mitgliedern belegt werden.
2.3 Spieler, welche ein Training absolvieren, können frühestens nach Beendigung des Trainings einen Platz durch ihre Magnetmarke reservieren. Eine gleichzeitige Platzreservierung während des Trainings ist nicht erlaubt.
2.4 Platzreservierungen für Turniere, Freundschafts- und Ranglistenspiele haben Vorrang. Sie können nur von Mitgliedern der Abteilungsleitung vorgenommen werden.
3. Platzreservierung durch Jugendliche
Jugendliche können nur während folgender Zeiten Plätze vorreservieren:
3.1 Von Montag — Samstag bis 18:00 Uhr uneingeschränkt alle Plätze wie Erwachsene.
3.2 Nach 18:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nur die Plätze 6 und 7. Ist Platz 6 oder 7 durch Training belegt, kommt als Ausweichplatz Platz 3 hinzu.
3.3 Eine Vorreservierung eines Platzes durch Jugendliche nach 18:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen und allen anderen Plätze ist nicht zulässig.
3.4 Das Vorreservieren eines Platzes durch einen Erwachsenen zum Spielen mit einem Jugendlichen fällt nicht unter die obigen Beschränkungen.
Hinweis:
Aktuell freie Plätze können zu allen Zeiten durch Jugendliche durch Hängen Ihrer Märkchen belegt und die laufende Stunde dann abgespielt werden.
4. Spieldauer
Die Regelspielzeit beträgt 60 Minuten. Bei Platzbelegung mit vier Personen (Doppel/Mixed), kann die Spielzeit auf 90 Minuten ausgedehnt werden. Die Magnetmarken aller Spieler sind in das entsprechende Zeitfenster an der Platzreservierungstafel anzubringen. Sofern nach der Spielzeit der Platz nicht durch andere Mitglieder reserviert wurde, können die Spieler den Platz erneut belegen. Die tägliche Spielzeit beginnt um 8:00 Uhr und endet spätestens um 23:00 Uhr.
5. Platzpflege
6. Spielkleidung
7. Forderungsspiele
Forderungsspiele von Jugendlichen müssen vor 16:00 Uhr begonnen werden.
Die Richtlinien von Forderungsspielen sind einzuhalten. (siehe Aushang Ranglistenordnung/Forderungsregeln).
8. Spielen mit Gästen
Mitglieder, die mit Gästen spielen möchten, müssen dies vor Spielbeginn in das im Glaskasten an der Tennishütte ausliegende Gästebuch eintragen. Das Gästebuch muss vollständig mit Kugelschreiber ausgefüllt sein. An der Platzreservierungstafel sind das Märkchen des Mitglieds und ein Märkchen „Gast“ zu hängen. Die Bezahlung erfolgt über die Getränkeabrechnung der Hütte. Die Gebühr für die Platzbenutzung mit Gästen beträgt 5,- Euro pro Stunde. Das Spielen mit Gästen ist pro Saison je Gast auf 5 mal begrenzt.
Eine Platzreservierung mit Gästen ist an Werktagen grundsätzlich nur bis 17:00 Uhr zulässig. Ansonsten gelten für die Platzreservierung zum Spielen mit Gästen die gleichen Regeln wie für Jugendliche (siehe Ziffer 3).
9. Verstöße
Regeln für die Platzbelegung
1. Platzbelegung
Die Platzbelegung hat grundsätzlich durch das Anbringen Eurer persönlichen Magnetmarke an der Belegungstafel der Hütte zu erfolgen. Eine Platzbelegung ist frühestens 60 Minuten vor Spielbeginn zulässig. Bei Spielbeginn müssen alle Marken der auf dem Platz befindlichen Spieler(innen) hängen. Wurde das Spiel 15 Minuten nach der Belegzeit nicht aufgenommen, können andere Mitglieder den Platz belegen. Habt Ihr Eure Spielzeit von 60 Minuten abgespielt und die Zeit danach ist noch frei, dürft Ihr Eure Märkchen eine Stunde weiter schieben, aber nicht vorher.
Wenn Ihr Eure Magnetmarke nicht mehr findet oder verloren habt, so ist dies keine Entschuldigung, ohne ausgehängtes Märkchen zu spielen.
Ihr habt dann eben Pech gehabt und könnt keine Platzbelegung vornehmen. Spielt Ihr dennoch auf einem Platz, hat jedes andere Mitglied die Möglichkeit, durch „Hängen“ seines Märkchens, den Platz für sich zu beanspruchen und das mit Recht. Ihr müsst dann leider gehen.
Prüft daher bitte sorgfältig, ob ihr Euer Märkchen noch besitzt und wenn nicht, erhaltet ihr ein Neues bei Alex Neetzel ( 06074 7295711).
Und noch etwas.
Es gibt Leute, die haben aus irgendeinem Grunde zwei Märkchen aber zwei Märkchen zu hängen gilt auch nicht!
2. Platzbelegung bei Forderungsspielen
An der Belegungstafel ist rechtzeitig die Reservierung des Platzes durch Hängen des Schildes „Forderung“ und Eurer Magnetmarken vorzunehmen. Laufen bereits 2 Forderungsspiele oder finden 2 zeitgleichen Verbandsrundenspiele statt, habt Ihr leider Pech gehabt und müsst Euer Forderungsspiel verschieben.
3. Platzbelegung bei Mannschaftstraining
Der Vorstand hat für die Durchführung von Mannschafts- und Einzeltraining feste Trainingsplätze und Belegungszeiten festgelegt. Diese sind im Platzbelegungsplan im Schaukasten an der Hütte ausgehängt und zu beachten. Die Kennzeichnung an der Magnettafel erfolgt mit dem Schild „Training“. Nur die im Platzbelegungsplan veröffentlichten Zeiten und Plätze sind offizielle für Trainingszeiten und Trainingsplätze.
Sind ein oder mehrere der für das Training der Jugend- sowie Herren- und Damenmannschaft reservierten Plätze unbespielbar, so hat der Trainer das Recht, Alternativplätze in der Anzahl wie ursprünglich reserviert, zu beanspruchen. Dies gilt jedoch nur für die Vereinstrainer. Bei allen anderen Mannschaften fällt das Training aus bzw. es muss die Reservierung eines Alternativplatzes wie beim Privattraining durch hängen der Magnetmärkchen erfolgen (siehe Ziffer 4).
Achtung Mannschaftsspieler(innen):
Die Trainingsplätze sind nur für das Mannschaftstraining reserviert. Findet das aus irgendeinem Grunde nicht statt, sind die Plätze für alle Mitglieder frei. Wollt Ihr dort spielen, habt Ihr kein Vorrecht bei der Platzbelegung, sondern müsst Euer Märkchen hängen.
4. Platzbelegung bei privatem Training
Bei jeglichem Privattraining, egal durch welchen Trainer, muss die Platzbelegung nach den üblichen Platzbelegungsregeln gemäß Ziffer 1 durch „Hängen“ der Namensmärkchen aller am Training teilnehmender Personen, inklusive des Trainers, erfolgen.
Sonderrechte bezüglich der Platzwahl sowie der Dauer der Belegung entstehen durch privates Training nicht. Eine Platzbelegung auf unbestimmte Zeit mit dem Schild „Training“ ist nicht zulässig.
Wichtig:
Spieler und Spielerinnen, die an einem Training teilnehmen, sind nicht berechtigt, gleichzeitig während des Trainings mit ihrem Namensmärkchen einen anderen Platz zu reservieren. Beachtet das bitte, da dies immer wieder vorkommt.
Erfolgt das Training für Nichtmitglieder, ist zusätzlich zum Märkchen des Trainers ein Gästemärkchen zu hängen. Gästemärkchen findet Ihr im Gästebuch im Glaskasten an der Tennishütte. Das Gästebuch muss vollständig mit Kugelschreiber ausgefüllt sein. Die Bezahlung erfolgt über die Getränkeabrechnung der Hütte. Die Gebühr für die Platzbenutzung mit Gästen beträgt 5,- Euro pro Stunde.
Beim Spielen mit und Trainieren von Nichtmitgliedern geltenden die eingeschränkten Belegzeiten wie bei Jugendlichen. Beschränkung der Spielhäufigkeit siehe Ziffer 1.1 und Ziffer 7 der „Spielordnung“.
Die Spielordnung hängt im Aushang des Glaskastens an der Hütte, aus der Ihr weitere Details entnehmen könnt.
Wir bitten nochmals eindringlich um Beachtung und gegenseitige Rücksichtnahme, und was spricht gegen ein freundliches Winken als Einladung zu einem Doppel an draußen wartende Mitglieder, … wenn es wieder einmal eng werden sollte.
Organisation der Gemeinschaftsstunden
Historie und Regeln
Bei der Jahresmitgliederversammlung am 17. Februar 2013 haben die Mitglieder der Tennisabteilung mit großer Mehrheit, bei nur zwei Gegenstimmen, die Einführung von Gemeinschaftsstunden ab der Saison 2013 beschlossen.
Damit sollte die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten auf der Tennisanlage und um die Hütte gewährleistet werden.
Die Regeln für die Leistung von Gemeinschaftsstunden findet Ihr weiter unten im Abschnitt “Gemeinschaftsstundenordnung”.
Die Arbeiten wurden bisher i.d.R. durch eine kleine Anzahl immer der gleichen freiwilligen Helfer oder Vorstandsmitglieder erbracht und soll zukünftig auf eine breitere Basis der Mitglieder gestellt werden.
Die Tennisanlage ist mittlerweile per Erbpacht vom SC Steinberg übernommen worden und somit sind alle Arbeiten für die Pflege und den Erhalt von der Tennisabteilung und deren Mitgliedern selbst zu erbringen.
Es eine Vielzahl von Aktionen und Veranstaltungen, bei denen eine tatkräftige Mitarbeit der Mitglieder erforderlich ist, damit auch zukünftig das umfangreiche sportliche und gesellige Angebot der Tennisabteilung aufrecht erhalten werden kann.
Zur Bewältigung dieser Aufgaben und zur Abwehr von Beitragserhöhungen ist daher zukünftig mehr als bisher die Mithilfe einer breiten Anzahl der Mitglieder erforderlich.
In anderen Vereinen sind Gemeinschaftsstunden bereits seit langen Jahren üblich. Der SC Steinberg Tennis ist sicherlich einer der letzten Tennisvereine im Kreis, bei dem es bisher keine Gemeinschaftsstunden gab.
Aus diesen Gründen wurde dieses moderate System aus praktischer Mitarbeit oder finanzieller Beteiligung eingeführt. Der Vorstand möchte betonen, dass die Zielführung dieser Maßnahme nicht die Erzielung eines finanziellen Zugewinns ist, sondern in erster Linie auf die Bitte zur Erbringung der Gemeinschaftsstunden durch die Mitglieder ausgelegt ist.
Nur wer sich ausdrücklich nicht an den Gemeinschaftsstunden beteiligen möchte oder kann, hat die Möglichkeit, sich quasi als Solidaritätsbeitrag auch ausschließlich finanziell an der Gemeinschaftsleistung der Mitgliedschaft zu beteiligen. Dies sollte allerdings möglichst die Ausnahme bleiben.
Gemeinschaftsstunden beim SC Steinberg Tennis
Als Gemeinschaftsstunden können nur Arbeiten und Aktionen angerechnet werden, zu denen der Vorstand vorab per E‑Mail aufgerufen hat. Eigene Aktionen oder kleine, selbstverständliche Hilfeleistungen bei Festen oder Veranstaltungen gelten nicht als Gemeinschaftsstunden.
Die E‑Mails enthalten die Informationen zum Termin, Art der Tätigkeiten, Zeitfenster (von — bis), Anzahl der Helfer pro Zeitfenster und ggf. weitere erforderliche Details.
Mit Bezug auf diese Mail könnt Ihr Euch per Mail anmelden.
Anmeldestelle für die Mithilfe bei der Anlagenpflege ist derzeit unser Technikwart Marcus Eppmann
Dieser sammelt die jeweiligen Anmeldungen und bestätigt Euch die Teilnahme.
Kommt bitte unter keinen Umständen ohne bestätigte Anmeldung zum Gemeinschaftsdienst.
Um Eure Erreichbarkeit zu gewährleisten, ist es unbedingt erforderlich, dass wir eine vollständige Sammlung aller gültigen E‑Mail‑Adressen von Euch haben. Überprüft bitte daher, ob die bei uns hinterlegte E‑Adresse noch aktuell ist und ob die Mailbox auch regelmäßig abgefragt wird.
Manche E‑Mails erreichen nicht Ihre Adressaten, weil bei Euch oder bei Eurem E‑Mail‑Provider ein Spamfilter vorgeschaltet ist. Bitte überprüft die Einstellungen Eures Spamfilters und tragt ggf. unsere E‑Mail‑Adresse unter „Ausnahmen“ ein. Habt Ihr einem AOL-Account, müsst Ihr Euch ich ggf. an Euren Provider wenden und unsere Adresse als „Ausnahmen“ registrieren zu lassen.
Aktualisierungen Eurer E‑Mail‑Adresse sendet bitte an Ralph Stauffenberg
Ob Ihr Eure Gemeinschaftsstunden bereits geleistet habt und ob diese auch erfasst wurden, erseht ihr aus der Gemeinschaftsstunden-Übersicht.
Die Gemeinschaftsstunden-Übersicht wird regelmäßig aktualisiert. Habt Ihr Gemeinschaftsstunden geleistet und das ist in der Gemeinschaftsstunden-Übersicht nicht erfasst meldet Euch bei Ralph Stauffenberg.
Wir werden das überprüfen und ggf. korrigieren.
Gemeinschaftsstundenordnung
1. Ziel
2. Betroffener Personenkreis
Alle männlichen und weiblichen Mitglieder der Tennisabteilung, die bei Beginn des jeweiligen Aktionsjahres (Stichtag 01. Januar) zwischen 16 und 70 Jahre jung/alt sind. Nicht betroffen sind Mitglieder, die am 01. Januar noch keine 16 bzw. bereits 71 Jahre alt sind. Betroffen sind auch Neumitglieder, die bis zum 30.04. des laufenden Jahres in die Tennisabteilung eingetreten sind.
3. Ausnahmen
- Dauerkranke (Befreiung durch Vorstand),
- passive Mitglieder (auch Vollmitglieder, die nachweislich während des ganzen Jahres nicht am Spielbetrieb teilgenommen haben),
- Mitglieder unter 16,
- Mitglieder über 70.
4. Anzahl der Gemeinschaftsstunden
4 Stunden oder ersatzweise 60,- Euro.
Geleistete Gemeinschaftsstunden sind innerhalb der Familie übertragbar. Freiwillige Mehrarbeit wird begrüßt, jedoch nicht vergütet.
5. Einsatzbereiche
- Anlagen- und Platzpflege,
- Hüttenbetreuung während Medenspielen,
- Hüttendienst und Mitgliederbewirtung bei Festen,
- Mittwochsspaßbetreuung,
- Vorstandstätigkeit,
- Werbekampagnen,
- weitere Einzelmaßnahmen auf Anforderung des Vorstandes.
6. Gemeinschaftsstundennachweise
Die Nachweise über geleistete Gemeinschaftsstunden werden geführt:
- bei der Anlagen- und Platzpflege durch den Platzwart oder den Technikvorstand,
- bei der Mittwochsspaßbetreuung durch die Breitensportwarte,
- bei Einzelmaßnahmen durch das jeweils zuständige Vorstandsmitglied.
Alle geleisteten Gemeinschaftsstunden werden in die Liste im Aushang an der Hütte eintragen und im Internet veröffentlicht.
Zum Hüttendienst bei Medenspielen muss sich jedes Mitglied vorher selbst in die Liste im Aushang an der Hütte eintragen. Nicht eingetragene Stunden gelten als nicht geleistet.
7. Abrechnungen
Der Vorstand Technik führt eine Übersichtsliste aller Mitglieder, die ihre Gemeinschaftsstunden bis zum 31.10. des laufenden Aktionsjahres erbracht haben. Der Einzug der Gelder bei den Mitgliedern, die keinen oder keinen ausreichenden Arbeitsdienst geleistet haben, erfolgt i.d.R. im November des Aktionsjahres.
8. Bekanntgabe der Gemeinschaftsstundenaktionen
- auf dieser Homepage der Tennisabteilung,
- per Sammel-E-Mail an alle Mitglieder,
- durch Aushang an der Hütte.