SC Steinberg 1953 e.V.

SC Steinberg Tennisabteilung

Regeln für den Tennisbetrieb

Im Inter­es­se einer guten Har­mo­nie unter­ein­an­der, kann der Ver­ein auf ein Min­dest­maß an Regeln nicht ver­zich­ten! Daher infor­mie­ren wir euch auf die­ser Inter­net­sei­te über unse­re Ver­eins­re­geln. Die­se erspa­ren euch Miss­ver­ständ­nis­se und Ärger mit ande­ren Mit­glie­dern. Bit­te machen Sie sich mit fol­gen­den Regeln vertraut:

Schon die Gemeinschafts­stunden erbracht?

Ob Ihr eure Gemeinschafts­stunden bereits geleis­tet habt und die­se auch erfasst wur­den, erfahrt ihr über den Menü­punkt “SC-Intern | Gemeinschafts­stunden”.

Spiel­ord­nung

1.    Spiel­be­rech­ti­gung

Spiel­be­rech­tigt sind nur Mit­glie­der der Ten­nis­ab­tei­lung, sowie deren Gäs­te (sie­he Punkt 6. Gäste).

2.    Platz­re­ser­vie­rung

Die Platz­re­ser­vie­rung erfolgt aus­schließ­lich über das Online­bu­chungs­tool “Court­boo­king”  im ent­spre­chen­den Zeit­fens­ter des zu reser­vie­ren­den Plat­zes im 60 Minu­ten-Takt (z.B. 11:00, 12:00 Uhr).

Eine Platz­re­ser­vie­rung ist frü­hes­tens 7 Tage vor Spiel­be­ginn mög­lich und kann vor Spiel­be­ginn stor­niert wer­den.  Wird 5 Minu­ten nach Beginn der Reser­vie­rung das Spiel (z.B. man­gels Spiel­part­ner) nicht auf­ge­nom­men, so kann die­ser Platz von ande­ren Mit­glie­dern belegt werden.

Eine gleich­zei­ti­ge Platz­re­ser­vie­rung wäh­rend des eige­nen Trai­nings ist nicht erlaubt.

Platz­re­ser­vie­run­gen für Tur­nie­re, Trai­ning und Ver­an­stal­tun­gen haben Vor­rang. Sie kön­nen nur von Vor­stands­mit­glie­dern oder Tur­nier­lei­tung  vor­ge­nom­men werden.

3.    Spiel­dau­er

Die Regel­spiel­zeit beträgt 60 Minu­ten. Bei Platz­be­le­gung mit vier Per­so­nen (Doppel/Mixed), kann die Spiel­zeit auf 120 Minu­ten aus­ge­dehnt werden. 

Sofern nach der Spiel­zeit der Platz nicht durch ande­re Mit­glie­der reser­viert wur­de, kann wei­ter gespielt werden.

Die täg­li­che Spiel­zeit beginnt um 8:00 Uhr und endet spä­tes­tens um 21:00 Uhr.

4.    Platz­pfle­ge

Nach jedem Spiel, spä­tes­tens nach 1 Stun­de Spiel­zeit (auch nach jeder Trai­nings­stun­de) ist der Platz abzu­zie­hen, die Lini­en zu säu­bern und bei Bedarf zu wässern.

Über die Bespiel­bar­keit der Plät­ze ent­schei­det der Platz­wart, bzw. der Vor­stand.
Deren Anwei­sun­gen ist unbe­dingt Fol­ge zu leisten.

5.    Spiel­klei­dung

Die Ten­nis­plät­ze dür­fen nur mit Ten­nis­schu­hen betre­ten und bespielt wer­den. Es ist geeig­ne­te Ten­nis­klei­dung zu tragen. 

6.    Spie­len mit Gästen

Mit­glie­der, die mit Gäs­ten spie­len möch­ten, müs­sen dies vor Spiel­be­ginn in das im Glas­kas­ten an der Ten­nis­hüt­te aus­lie­gen­de Gäs­te­buch ein­tra­gen und vor­ab natür­lich im Buchungs­tool reservieren.

Das Gäs­te­buch muss voll­stän­dig mit Kugel­schrei­ber aus­ge­füllt sein.  Die Bezah­lung erfolgt über die Geträn­ke­ab­rech­nung der Hüt­te am Ende der Saison.

Die Gebühr für die Platz­be­nut­zung mit Gäs­ten beträgt 5,- Euro pro Stun­de. Das Spie­len mit Gäs­ten ist pro Sai­son je Gast auf 5 mal begrenzt.

7.    Ver­stö­ße

Der Vor­stand behält sich vor, bei Ver­stö­ßen gegen die­se Spiel­ord­nung geeig­ne­te Maß­nah­men zu ergreifen. 

Regeln für die Platzbelegung

1.    Platz­be­le­gung

Die Platz­be­le­gung (Buchung) fin­det aus­schließ­lich über das Online­bu­chungs­tool “Court­boo­king” statt.

Wei­te­re Infos dazu bit­te der Anlei­tung für das online Buchungs­tool entnehmen.

2.    Platz­be­le­gung bei Mannschaftstraining

Der Vor­stand hat für die Durch­füh­rung von Mann­schafts- und Ein­zel­trai­ning fes­te Trai­nings­plät­ze und Bele­gungs­zei­ten fest­ge­legt. Die­se sind im Platz­be­le­gungs­plan im Schau­kas­ten an der Hüt­te aus­ge­hängt, auf der Home­page ver­öf­fent­licht und auch im Online­bu­chungs­tool hinterlegt. 

Sind ein oder meh­re­re der für das Trai­ning der Jugend- sowie Her­ren- und Damen­mann­schaft reser­vier­ten Plät­ze unbe­spiel­bar, so hat der Trai­ner das Recht, Alter­na­tiv­plät­ze in der Anzahl wie ursprüng­lich reser­viert, zu bean­spru­chen. Dies gilt jedoch nur für die Ver­eins­trai­ner. Bei allen ande­ren Mann­schaf­ten fällt das Trai­ning aus bzw. es muss die Reser­vie­rung eines Alter­na­tiv­plat­zes wie beim Pri­vat­trai­ning im Onlinebuchungstool.

Ach­tung Mannschaftsspieler(innen):

Die Trai­nings­plät­ze sind nur für das Mann­schafts­trai­ning reser­viert. Fin­det das aus irgend­ei­nem Grun­de nicht statt, sind die Plät­ze für alle Mit­glie­der frei. 

 
 

3.    Platz­be­le­gung bei pri­va­tem Training

Bei jeg­li­chem Pri­vat­trai­ning, egal durch wel­chen Trai­ner, muss die Platz­be­le­gung nach den übli­chen Platz­be­le­gungs­re­geln gemäß Zif­fer 1 durch das Buchen aller am Trai­ning teil­neh­men­der Per­so­nen, inklu­si­ve des Trai­ners, erfolgen.

Wich­tig:

Spie­ler und Spie­le­rin­nen, die an einem Trai­ning teil­neh­men, sind nicht berech­tigt, gleich­zei­tig wäh­rend des Trai­nings zusätz­lich einen ande­ren Platz zu reser­vie­ren. Erfolgt das Trai­ning für Nicht­mit­glie­der, ist der zu trai­nie­ren­de Spie­ler als Gast im Online­bu­chungs­tool ein­zu­tra­gen. Das Gäs­te­buch ist im Glas­kas­ten an der Ten­nis­hüt­te. Das Gäs­te­buch muss voll­stän­dig mit Kugel­schrei­ber aus­ge­füllt sein. Die Bezah­lung erfolgt über die Geträn­ke­ab­rech­nung der Hüt­te. Die Gebühr für die Platz­be­nut­zung mit Gäs­ten beträgt 5,- Euro pro Stunde.

Wir bit­ten noch­mals ein­dring­lich um Beach­tung und gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me, und was spricht gegen ein freund­li­ches Win­ken als Ein­la­dung zu einem Dop­pel an drau­ßen war­ten­de Mit­glie­der, … wenn es wie­der ein­mal eng wer­den sollte.

Orga­ni­sa­ti­on der Gemeinschaftsstunden

His­to­rie und Regeln

Bei der Jahresmitglieder­versammlung am 17. Febru­ar 2013 haben die Mit­glie­der der Ten­nis­ab­tei­lung mit gro­ßer Mehr­heit, bei nur zwei Gegen­stim­men, die Ein­füh­rung von Gemeinschafts­stunden ab der Sai­son 2013 beschlossen.

Damit soll­te die Bewäl­ti­gung der viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben und Tätig­kei­ten auf der Ten­nis­an­la­ge und um die Hüt­te gewähr­leis­tet werden.

Die Regeln für die Leis­tung von Gemeinschafts­stunden fin­det Ihr wei­ter unten im Abschnitt “Gemein­schafts­stun­den­ord­nung”.

Die Arbei­ten wur­den bis­her i.d.R. durch eine klei­ne Anzahl immer der glei­chen frei­wil­li­gen Hel­fer oder Vor­stands­mit­glie­der erbracht und soll zukünf­tig auf eine brei­te­re Basis der Mit­glie­der gestellt werden.

Die Ten­nis­an­la­ge ist mitt­ler­wei­le per Erb­pacht vom SC Stein­berg über­nom­men wor­den und somit sind alle Arbei­ten für die Pfle­ge und den Erhalt von der Ten­nis­ab­tei­lung und deren Mit­glie­dern selbst zu erbringen.

Es eine Viel­zahl von Aktio­nen und Ver­an­stal­tun­gen, bei denen eine tat­kräf­ti­ge Mit­ar­beit der Mit­glie­der erfor­der­lich ist, damit auch zukünf­tig das umfang­rei­che sport­li­che und gesel­li­ge Ange­bot der Ten­nis­ab­tei­lung auf­recht erhal­ten wer­den kann.

Zur Bewäl­ti­gung die­ser Auf­ga­ben und zur Abwehr von Bei­trags­er­hö­hun­gen ist daher zukünf­tig mehr als bis­her die Mit­hil­fe einer brei­ten Anzahl der Mit­glie­der erforderlich.

In ande­ren Ver­ei­nen sind Gemeinschafts­stunden bereits seit lan­gen Jah­ren üblich. Der SC Stein­berg Ten­nis ist sicher­lich einer der letz­ten Ten­nis­ver­ei­ne im Kreis, bei dem es bis­her kei­ne Gemeinschafts­stunden gab.

Aus die­sen Grün­den wur­de die­ses mode­ra­te Sys­tem aus prak­ti­scher Mit­ar­beit oder finan­zi­el­ler Betei­li­gung ein­ge­führt. Der Vor­stand möch­te beto­nen, dass die Ziel­füh­rung die­ser Maß­nah­me nicht die Erzie­lung eines finan­zi­el­len Zuge­winns ist, son­dern in ers­ter Linie auf die Bit­te zur Erbrin­gung der Gemeinschafts­stunden durch die Mit­glie­der aus­ge­legt ist.

Nur wer sich aus­drück­lich nicht an den Gemeinschafts­stunden betei­li­gen möch­te oder kann, hat die Mög­lich­keit, sich qua­si als Soli­da­ri­täts­bei­trag auch aus­schließ­lich finan­zi­ell an der Gemein­schafts­leis­tung der Mit­glied­schaft zu betei­li­gen. Dies soll­te aller­dings mög­lichst die Aus­nah­me bleiben.

Gemeinschafts­stunden beim SC Stein­berg Tennis

Als Gemeinschafts­stunden kön­nen nur Arbei­ten und Aktio­nen ange­rech­net wer­den, zu denen der Vor­stand vor­ab per E‑Mail auf­ge­ru­fen hat. Eige­ne Aktio­nen oder klei­ne, selbst­ver­ständ­li­che Hil­fe­leis­tun­gen bei Fes­ten oder Ver­an­stal­tun­gen gel­ten nicht als Gemeinschaftsstunden.

Die E‑Mails ent­hal­ten die Infor­ma­tio­nen zum Ter­min, Art der Tätig­kei­ten, Zeit­fens­ter (von — bis), Anzahl der Hel­fer pro Zeit­fens­ter und ggf. wei­te­re erfor­der­li­che Details.

Mit Bezug auf die­se E‑Mail könnt ihr euch per E‑Mail anmelden.

Anmel­de­stel­le für die Mit­hil­fe bei der Anla­gen­pfle­ge ist der­zeit unser Tech­nik­wart Mar­cus Eppmann

0176 20747155

Die­ser sam­melt die jewei­li­gen Anmel­dun­gen und bestä­tigt euch die Teilnahme.

Kommt bit­te unter kei­nen Umstän­den ohne bestä­tig­te Anmel­dung zum Gemeinschaftsdienst.

Um eure Erreich­bar­keit zu gewähr­leis­ten, ist es unbe­dingt erfor­der­lich, dass wir eine voll­stän­di­ge Samm­lung aller gül­ti­gen E‑Mail‑Adressen von euch haben. Über­prüft bit­te daher, ob die bei uns hin­ter­leg­te E‑Adresse noch aktu­ell ist und ob die Mail­box auch regel­mä­ßig abge­fragt wird.

Man­che E‑Mails errei­chen nicht ihre Adres­sa­ten, weil bei euch oder bei eurem E‑Mail‑Provider ein Spam­fil­ter vor­ge­schal­tet ist. Bit­te über­prüft die Ein­stel­lun­gen eures Spam­fil­ters und tragt ggf. unse­re E‑Mail‑Adresse unter „Aus­nah­men“ ein. Habt ihr einem AOL-Account, müsst ihr euch ich ggf. an euren Pro­vi­der wen­den und unse­re Adres­se als „Aus­nah­men“ regis­trie­ren zu lassen.

Aktua­li­sie­run­gen eurer E‑Mail‑Adresse sen­det bit­te an den Vorstand

Ob ihr eure Gemeinschafts­stunden bereits geleis­tet habt und ob die­se auch erfasst wur­den, erseht ihr aus der Gemeinschaftsstunden-Übersicht.

Die Gemeinschafts­stunden-Über­sicht wird regel­mä­ßig aktua­li­siert. Habt ihr Gemeinschafts­stunden geleis­tet und das ist in der Gemeinschafts­stunden-Über­sicht nicht erfasst, mel­det euch beim Vorstand.

Wir wer­den das über­prü­fen und ggf. korrigieren.

Gemein­schafts­stun­den­ord­nung

1.    Ziel

Die Ein­füh­rung von Gemeinschafts­stunden dient der Bewäl­ti­gung der viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben in der Ten­nis­ab­tei­lung durch die Ver­tei­lung die­ser Auf­ga­ben auf eine mög­lichst gro­ße Anzahl aller Mit­glie­der. Damit soll wäh­rend der Frei­luft­sai­son ein ord­nungs­ge­mä­ßer Spiel- und Ver­eins­be­trieb gewähr­leis­tet werden. 

2.    Betrof­fe­ner Personenkreis

Alle männ­li­chen und weib­li­chen Mit­glie­der der Ten­nis­ab­tei­lung, die bei Beginn des jewei­li­gen Akti­ons­jah­res (Stich­tag 01. Janu­ar) zwi­schen 16 und 70 Jah­re jung/alt sind. Nicht betrof­fen sind Mit­glie­der, die am 01. Janu­ar noch kei­ne 16 bzw. bereits 71 Jah­re alt sind. Betrof­fen sind auch Neu­mit­glie­der, die bis zum 30.04. des lau­fen­den Jah­res in die Ten­nis­ab­tei­lung ein­ge­tre­ten sind.

3.    Aus­nah­men

  • Dau­er­kran­ke (Befrei­ung durch Vorstand),
  • pas­si­ve Mit­glie­der (auch Voll­mit­glie­der, die nach­weis­lich wäh­rend des gan­zen Jah­res nicht am Spiel­be­trieb teil­ge­nom­men haben),
  • Mit­glie­der unter 16,
  • Mit­glie­der über 70.

4.    Anzahl der Gemeinschaftsstunden

4 Stun­den oder ersatz­wei­se 60,- Euro.

Geleis­te­te Gemeinschafts­stunden sind inner­halb der Fami­lie über­trag­bar. Frei­wil­li­ge Mehr­ar­beit wird begrüßt, jedoch nicht vergütet.

5.    Ein­satz­be­rei­che

  • Anla­gen- und Platzpflege,
  • Hüt­ten­be­treu­ung wäh­rend Medenspielen,
  • Hüt­ten­dienst und Mit­glie­der­be­wir­tung bei Festen,
  • Vor­stands­tä­tig­keit,
  • Wer­be­kam­pa­gnen,
  • wei­te­re Ein­zel­maß­nah­men auf Anfor­de­rung des Vorstandes.

6.    Gemein­schafts­stun­den­nach­wei­se

Die Nach­wei­se über geleis­te­te Gemeinschafts­stunden wer­den geführt:

  • bei der Anla­gen- und Platz­pfle­ge durch die Platz­war­te oder den Tech­nik­vor­stand,
  • bei Ein­zel­maß­nah­men durch das jeweils zustän­di­ge Vor­stands­mit­glied.

Alle geleis­te­ten Gemeinschafts­stunden wer­den in die Lis­te im Aus­hang an der Hüt­te ein­tra­gen und im Inter­net veröffentlicht.

Zum Hüt­ten­dienst bei Medenspie­len muss sich jedes Mit­glied vor­her selbst in die Lis­te im Aus­hang an der Hüt­te ein­tra­gen. Nicht ein­ge­tra­ge­ne Stun­den gel­ten als nicht geleistet.

7.    Abrech­nun­gen

Der Vor­stand Tech­nik führt eine Über­sichts­lis­te aller Mit­glie­der, die ihre Gemeinschafts­stunden bis zum 31.10. des lau­fen­den Akti­ons­jah­res erbracht haben. Der Ein­zug der Gel­der bei den Mit­glie­dern, die kei­nen oder kei­nen aus­rei­chen­den Arbeits­dienst geleis­tet haben, erfolgt i.d.R. im Novem­ber des Aktionsjahres.

8.    Bekannt­ga­be der Gemeinschaftsstundenaktionen

  • auf die­ser Home­page der Tennisabteilung,
  • per Sam­mel-E-Mail an alle Mitglieder,
  • durch Aus­hang an der Hütte.

9.    Anmel­dung für Gemeinschaftsstunden